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   BVerwG, 25.03.1992 - 2 B 121.91   

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https://dejure.org/1992,7606
BVerwG, 25.03.1992 - 2 B 121.91 (https://dejure.org/1992,7606)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1992 - 2 B 121.91 (https://dejure.org/1992,7606)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1992 - 2 B 121.91 (https://dejure.org/1992,7606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs des Dienstherrn gegen den Beamten im Wege eines Leistungsbescheides - Geltendmachung von Regreßansprüchen - Beteiligung der Personalvertretung in Form der Mitwirkung - Ersetzung der Zustimmung durch Entscheidung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1992 - 2 B 121.91
    In der vergleichbaren Regelung der Mitwirkung des Personalrats bei der Entlassung eines Beamten auf Widerruf hat der beschließende Senat in dem in BVerwGE 68, 189 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 9/82] abgedruckten Urteil vom 24. November 1983 entschieden, daß die Entlassung des Beamten "wegen eines Mangels der vorgesehenen Beteiligung der Personalvertretung nicht nichtig" ist.

    Das Berufungsurteil hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 68, 189 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 9/82]), die sich auf die Entlassung eines Beamten auf Widerruf bezieht, ausgeführt, daß eine bis zum Abschluß des Verwaltungsverfahrens nachgeholte Beteiligung der Personalvertretung den gesetzlichen Anforderungen genügt, um eine dem Sinn und Zweck der Beteiligungsform entsprechende Einwirkungsmöglichkeit auf den Willensbildungsprozeß der Dienststelle zu gewährleisten.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1992 - 2 B 121.91
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1992 - 2 B 121.91
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Dienstherr einen Schadensersatzanspruch gegen einen Beamten wegen Verletzung der ihm obliegenden Dienstpflichten durch Leistungsbescheid geltend machen kann (vgl. u.a. Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 21.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1992 - 2 B 121.91
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 2 K 4415/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 C 9.82 -, BVerwGE 68, 189, und Beschluss vom 25.03.1992 - 2 B 121.91 -, Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 3; OVG NRW, Urteil vom 29.07.1998 - 12 A 4823/96 -.

    BVerwG, Urteil vom 24.11.1983, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 25.03.1992, a.a.O., und vom 21.06.1982 - 6 P 13.79 -, BVerwGE 66, 15; a.A. wohl Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 29 und § 88 Rdn. 7.

  • VG Düsseldorf, 27.10.2008 - 2 K 5826/07

    Altersteilzeit maßgeblicher Zeitpunkt allgemeine Regelung oberster Dienstherr

    Das war bis zum Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zum Bürokratieabbau vom 9. Oktober 2007 (Bürokratieabbaugesetz II, GV NRW, S. 393) zum 1. November 2007 regelmäßig der Erlass des Widerspruchsbescheides, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 9.82 -, BVerwGE 68, 189, und Beschluss vom 25. März 1992 - 2 B 121.91 -, Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 3; OVG NRW, Urteil vom 29. Juli 1998 - 12 A 4823/96 -.

    BVerwG, Urteil vom 24. November 1983, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 25. März 1992, a.a.O., und vom 21. Juni 1982 - 6 P 13.79 -, BVerwGE 66, 15.

  • VG Sigmaringen, 12.12.1997 - 4 K 306/96

    Schadensersatzpflicht eines Bürgermeisters wegen Pflichtverletzung; Beauftragung

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  • VG Gera, 14.02.2020 - 1 K 764/17

    Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen

    Daraus folgt, dass die zunächst gegebene Rechtswidrigkeit des ohne die Personalratsbeteiligung erlassenen Ausgangsbescheides durch die während des Widerspruchsverfahrens am 22. November 2016 nachgeholte Beteiligung geheilt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1992 - 2 B 121/91 - Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 Bf 41/13.Z - VG Hamburg, Urteil vom 23. März 2017 - 21 K 1355/16 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 14.05.2013 - 1 Bf 41/13

    Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit; Beteiligungsfrist für den Personalrat;

    Mit Beschluss vom 25. März 1992 (2 B 121/91, Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 3) hat dieses unter Bezugnahme auf die vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidung ausdrücklich wiederholt, dass ein fehlerhafter Verwaltungsakt wirksam ist, solange er - wie vorliegend - nicht nichtig ist und die erforderliche Beteiligung des Personalrats mit heilender Wirkung im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden kann, weil damit eine dem Sinn und Zweck der Beteiligungsform entsprechende Einwirkungsmöglichkeit auf den Willensbildungsprozess der Dienststelle gewährleistet ist.
  • VG Minden, 22.09.2009 - 10 K 126/08

    Mitbestimmung des Personalrates bei Versetzung eines Lehrers an eine andere

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 25. März 1992 - 2 B 121/91 -, wonach die Beteiligung des Personalrates vor Erlass des Bescheides zu erfolgen habe.
  • VG Hannover, 31.05.2005 - 2 B 2345/05

    Abordnung; Anhörung; Anstalt öffentlichen Rechts; Arbeitsgemeinschaft; ARGE;

    Zwar genügt nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. B. v. 25.03.1992 - 2 B 121/91 -, Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 3) eine bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nachgeholte Personalvertretungsbeteiligung den gesetzlichen Anforderungen, da sie eine dem Sinn und Zweck der Beteiligungsform entsprechende Einwirkungsmöglichkeit auf den Willensbildungsprozess der Dienststelle noch gewährleistet.
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